Dieser Kurs kann jederzeit als Firmenkurs sowie als Privatkurs durchgeführt werden.
iPhone Applikations-Entwicklung Grundlagen (Apps) |
für angehende Apps-Entwickler mit OO-Erfahrung |
In diesem Kurs lernen Sie die Grundlagen der Erstellung eigener iPhone-Applikationen. Sie lernen den Umgang mit und die Begriffe der Entwicklungsumgebung "XCode" und dem grafischen Editor für Benutzer-Schnittstellen "Interface Builder". Sie bauen ein eigenes Projekt auf und erstellen die benötigten SourceCodes, Ressourcen, Datendefinition und Metabeschreibung für ein iPhone App. Die Unterschiede von Objective-C zu anderen C-basierten Programmiersprachen lernen Sie im Projektverlauf aufgabenbezogen kennen und zum Schluss transferieren Sie ihre App auf Ihr eigenes iPhone. Im Kurs wird auf den Teilnehmer-eigenen Mac gearbeitet. Ihre Entwicklungs-Umgebung wird im Kurs wenn nötig auf den aktuellen Stand gebracht und mit entsprechenden Tools ergänzt. Das Mitbringen der eigenen Entwicklungs-Umgebung ist unerlässlich - das ZFI stellt für diesen Kurs keine Hardware bereit. |
Verwandte Kurse |
Ihr Nutzen Teilnehmer kennen nach Abschluss des Kurses die wesentlichen Teile des Erstellungsprozesses für iPhone Apps und haben eine eigene App erstellt. |
Voraussetzungen Programmierkenntnisse mindestens im Umfang des ZFI-Kurses "Programmiergrundkurs allgemein" (NFGL). Die Teilnehmer sollten schon einmal in einer C-ähnlichen Programmiersprache gearbeitet haben und gute Kenntnisse der objektorientierten Programmierung mitbringen. Erfahrung in der Bereitstellung von Software-Produkten sind hilfreich. |
Teilnehmerkreis Dieser Kurs richtet sich an Personen, die eine Applikation für mobile Endgeräte (hier iPhone/iPod/iPad) entwickeln möchten. |
Unterlagen ZFI-Kursunterlagen, Übungen, Beispiele |
Folgekurse IOCA: Objective C Advanced sämtliche iPhone-Spezialisierungs-Kurse, siehe Bildungsweg |
Teilnehmerbeitrag Der Teilnehmerbeitrag versteht sich rein netto. Das ZFI ist (gemäss MwSt-Gesetz) nicht Mehrwertsteuerpflichtig und erhebt somit keine MwSt. Bei länger als einen Monat dauernden Lehrgängen ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages in mehreren Raten möglich (pro rata temporis). |